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   BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52   

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BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52 (https://dejure.org/1952,3852)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1952 - 1 StR 23/52 (https://dejure.org/1952,3852)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1952 - 1 StR 23/52 (https://dejure.org/1952,3852)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.1951 - 1 StR 4/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    War das Lager wirklich ein der Gestapo unterstehendes Konzentrationslager und nicht etwa eines der von der Reichsjustizverwaltung eingerichteten Gefangenenarbeitslager, so konnte diese Freiheitsentziehung nicht als "behördlich angeordnete Anstaltsverwahrung" im Sinne des § 20 a Abs. 3 Satz 3 StGB angesehen werden (vgl. Urteil des Senats 1 StR 4/51 vom 2. März 1951); der Anwendung des § 20 a Abs. 1 hätte dann die sog. Rückfallverjährung nach Abs. 3 Satz 1 entgegengestanden.
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    Wie das Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung RGSt 68, 149, 156 dargelegt und auch der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Urteilen (ua. BGHSt 1, 99) betont hat, bedarf es zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, einer sorgfältigen Gesamtwürdigung nicht nur seiner Persönlichkeit, sondern auch, wie sich schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt, der zur Beurteilung seiner Eigenschaft als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher herangezogenen früheren und der neu zur Aburteilung stehenden Straftaten.
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    Das Reichsgericht hatte zwar in der vom Landgericht angezogenen Entscheidung RGSt 77, 176 den § 245 StGB in diesem Sinne ausgelegt; doch hat der Senat in dem Urteil vom 12. Juni 1951 (BGHSt 1, 245) mit näherer Begründung dargelegt, dass an dieser Auslegung nicht festgehalten werden kann, in die Zehnjahresfrist des § 245 2. Halbsatz vielmehr zugunsten des Angeklagten die Zeit einer Sicherungsverwahrung einzurechnen ist.
  • BGH, 21.03.1952 - 1 StR 582/51
    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    Entgegen der Annahme der Revision, die in der Ablehnung des Antrages einen Verstoss gegen § 244 (Abs. 2) StPO erblickt, kann dieser Begründung nur beigetreten werden (vgl. Urteil des Senats 1 StR 582/51 vom 21. März 1952).
  • RG, 08.02.1921 - IV 1201/20

    Kann ein Zeuge, gegen den die Untersuchung durch eine Amnestie niedergeschlagen

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    Übrigens war die Nichtvereidigung des Ni. auch nicht etwa deshalb unzulässig, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Begünstigung keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren eingestellt hatte (RGSt 50, 158; 55, 233).
  • RG, 21.11.1916 - IV 659/16

    Bei Verdacht der Teilnahme ist der Zeuge unbeeidigt zu vernehmen, auch wenn das

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    Übrigens war die Nichtvereidigung des Ni. auch nicht etwa deshalb unzulässig, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Begünstigung keine Anklage erhoben, sondern das Verfahren eingestellt hatte (RGSt 50, 158; 55, 233).
  • RG, 24.08.1943 - 1 D 260/43

    In die zehnjährige Frist der sog. "Rückfallverjährung" (§§ 245, 264 Abs. 3 StGB.)

    Auszug aus BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52
    Das Reichsgericht hatte zwar in der vom Landgericht angezogenen Entscheidung RGSt 77, 176 den § 245 StGB in diesem Sinne ausgelegt; doch hat der Senat in dem Urteil vom 12. Juni 1951 (BGHSt 1, 245) mit näherer Begründung dargelegt, dass an dieser Auslegung nicht festgehalten werden kann, in die Zehnjahresfrist des § 245 2. Halbsatz vielmehr zugunsten des Angeklagten die Zeit einer Sicherungsverwahrung einzurechnen ist.
  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 146/54
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  • BGH, 15.05.1956 - 1 StR 124/56

    Rechtsmittel

    Nur so kann er ein abschließendes Bild davon gewinnen, ob die früheren und die neu abzuurteilenden Straftaten in einer bestimmten inneren Beziehung zum Wesen des Angeklagten stehen, die sie als Ausfluß eines diesem innewohnenden verbrecherischen Hanges erscheinen läßt (u.a. BGH 1 StR 354/51vom 10. August 1951, 1 StR 347/51 vom 17. August 1951, 1 StR 23/52 vom 27. Mai 1952, 1 StR 623/52 vom 9. Januar 1953, 1 StR 438/53 vom 6. November 1953).
  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 438/53

    Rechtsmittel

    Zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, genügt die Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit allein nicht, es bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHSt 1, 94, 99 f; 1 StR 23/52 vom 27. Mai 1952; RGSt 68, 149, 153) auch einer sorgfältigen Prüfung der zur Beurteilung seiner Eigenschaft als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher herangezogenen Straftaten.
  • BGH, 03.08.1955 - 3 StR 214/55

    Rechtsmittel

    Träfe dies zu, durften nur die Einzelstrafen aus diesem Urteil in eine Gesamtstrafe einbezogen werden, da die der Verurteilung durch die Strafkammer in Hildesheim zugrundeliegenden Taten offenbar nach dem 8.5.50 begangen sind (vgl. RGSt 4, 53; 1 StR 23/52 vom 27.5.1952; 3 StR 569/53 vom 16.9.1954).
  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 234/53

    Rechtsmittel

    Der Tatrichter muss in jedem der Fälle den Ursprung der Tat nach den äusseren Verhältnissen und inneren Beweggründen erforschen, um feststellen zu können, ob cie auf einem verbrecherischen Hang beruhte oder andere Ursache hatte (vgl. z.B. RGSt 68, 149, 156; BGHSt 1, 94, 99 und BGH - 1 StR 23/52 - vom 27. Mai 1952).
  • BGH, 16.09.1954 - 3 StR 569/53

    Rechtsmittel

    Dass sie mit den jetzt abgeurteilten Taten an sich in einem dem § 74 StGB entsprechenden Verhältnis stehen, ändert daran nichts (RGSt 24, 185; BGH 4 StR 521/51vom 4. Oktober 1951, 1 StR 23/52 vom 27. Mai 1952).
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